Angebote:
Alle Inhalte sind als Vortrag, Kurs oder Schulung auch für Betreuungskräfte nach
den Richtlinien des § 53c SGB XI möglich.
Neufassung vom 23.11.2016 : Die regelmäßige Fortbildung umfasst mindestens einmal jährlich eine zweitägige
Fortbildungsmaßnahme,
in der das vermittelte Wissen aktualisiert wird und die eine Reflexion der beruflichen Praxis einschließt.( §4 Abs.4 Richtlinien nach
§ 53c SGB XI)
Hier zu den aktuellen Richtlinien n. § 87 b SGB XI
Bei Fragen hierzu, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich!